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In der Bundeshauptstadt Berlin haben die Sondierungsgespräche zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken begonnen. Ziel der drei Parteien ist die Bildung einer rot-grün-roten Koalition, die nach der jüngsten Abgeordnetenhauswahl eine Mehrheit anstrebt. Ein besonders umstrittenes Thema steht dabei im Mittelpunkt: die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Die Debatte darüber, welche Konzerne betroffen sein könnten und wie eine Enteignung rechtlich umsetzbar wäre, belastet die Verhandlungen und sorgt für Unsicherheit auf dem Berliner Immobilienmarkt.
**Contexto**
Die Diskussion um die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen ist in Berlin nicht neu. Bereits im September 2021 stimmte eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner in einem Volksentscheid für die Enteignung von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in der Stadt. Das damalige rot-grün-rote Senatsbündnis unter der Führung von Franziska Giffey (SPD) setzte das Votum jedoch nicht um, sondern berief eine Expertenkommission ein, die die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten prüfen sollte. Die Kommission legte im Jahr 2023 einen Bericht vor, der die Vergesellschaftung grundsätzlich für verfassungsrechtlich zulässig hielt, aber an hohe Hürden knüpfte.
Nach der vorgezogenen Neuwahl im Februar 2023 – ausgelöst durch das gescheiterte Volksbegehren zur Wiederholung der Wahl – zeichnete sich zunächst eine schwarz-rote Koalition unter dem CDU-Bürgermeister Kai Wegner ab. Diese Regierung hielt jedoch nur knapp zwei Jahre. Nach dem Bruch der Koalition im Frühjahr 2025 kam es zu erneuten Wahlen, deren Ergebnis nun eine rot-grün-rote Mehrheit möglich macht. Die Sondierungen zwischen SPD, Grünen und Linken konzentrieren sich auf die Frage, ob und wie die Vergesellschaftung umgesetzt werden soll.
Die Linke, die das Thema seit Jahren vorantreibt, fordert eine schnelle und umfassende Vergesellschaftung aller privaten Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Einheiten. Die Grünen zeigen sich grundsätzlich offen, verlangen aber eine rechtssichere Lösung, die vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat. Die SPD, traditionell vorsichtiger, pocht auf eine sozialverträgliche Umsetzung und möchte vermeiden, dass der soziale Wohnungsbau durch langwierige Rechtsstreitigkeiten blockiert wird.
**Analise**
Sollte eine rot-grün-rote Koalition zustande kommen, stünden vor allem die großen börsennotierten Wohnungskonzerne im Fokus. Dazu zählen die Deutsche Wohnen, Vonovia, die Berlinovo (städtisch) sowie private Gesellschaften wie die Gewobag oder die Degewo – letztere sind allerdings bereits mehrheitlich in öffentlicher Hand. Die Vergesellschaftung würde sich nach dem aktuellen Diskussionsstand auf private Eigentümer mit einem Bestand von über 3.000 Wohnungen konzentrieren. Schätzungen zufolge wären davon etwa ein Dutzend Unternehmen betroffen, die zusammen mehrere Hunderttausend Wohnungen besitzen.
Die rechtliche Umsetzung ist komplex. Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen nur zum Wohle der Allgemeinheit und gegen angemessene Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung ist der zentrale Streitpunkt: Die Linke möchte den Verkehrswert der Immobilien als Grundlage nehmen, was zu Milliardensummen führen würde. Die SPD und Teile der Grünen plädieren für eine niedrigere Bemessung, etwa auf Basis der ursprünglichen Anschaffungskosten oder des Buchwerts. Eine Einigung scheint schwierig, da die Konzerne bereits angekündigt haben, gegen jede Enteignung vor Gericht zu ziehen.
Die wirtschaftlichen Folgen wären erheblich. Berlin ist der größte Mietmarkt Deutschlands, und eine Vergesellschaftung würde die Eigentumsverhältnisse grundlegend verändern. Mieterinnen und Mieter in betroffenen Wohnungen könnten von stabileren Mieten profitieren, während die Konzerne ihre Investitionen in Neubau und Sanierung zurückfahren dürften. Die Berliner Finanzverwaltung müsste zudem die Kosten für die Entschädigung stemmen – ein Kraftakt für den ohnehin angespannten Landeshaushalt.
**Fontes**
Die Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Berichten des Berliner Abgeordnetenhauses, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie auf Artikeln des Tagesspiegel, der Berliner Morgenpost und des RBB. Die genannten Parteien und ihre Positionen sind durch offizielle Pressemitteilungen und Wahlprogramme dokumentiert. Die rechtliche Einschätzung zur Vergesellschaftung stützt sich auf das Gutachten der Expertenkommission, das im Jahr 2023 veröffentlicht wurde.
Por Renan Filho · 2026-10-18