**Lead**
Er war kein Schreibtischtäter, sondern der Mann, der das Urteil vollstreckte: Johann Reichhart, von 1924 bis 1946 einer der amtlichen Henker Bayerns und des Deutschen Reichs, richtete nach historischen Schätzungen mehrere tausend Menschen hin – unter ihnen auch Hans und Sophie Scholl, die am 22. Februar 1943 im Münchner Gefängnis Stadelheim mit dem Fallbeil enthauptet wurden. Während die Geschwister Scholl als Symbole des Widerstands bis heute verehrt werden, bleibt der Name ihres Henkers meist am Rand der Erinnerung. Das wirft eine unbequeme Frage auf: Wie viel Schuld trägt, wer im Auftrag des Staates tötet?
**Contexto**
Johann Reichhart wurde 1895 in Wichenbach bei Regensburg geboren und entstammte einer Familie von Scharfrichtern. Sein Onkel und sein Bruder waren ebenfalls Henker. Reichhart selbst übte das Handwerk von 1924 an aus, zunächst für den Freistaat Bayern, später für das gesamte Deutsche Reich. In der Weimarer Republik führte er nur wenige Hinrichtungen durch; die Zahl stieg jedoch exponentiell, nachdem die Nationalsozialisten die Justiz gleichschalteten und die Todesstrafe in großem Umfang verhängten. Während des Zweiten Weltkriegs wurden allein in Stadelheim, Plötzensee und anderen Hinrichtungsstätten tausende Menschen mit dem Fallbeil getötet. Historiker schätzen die Gesamtzahl der von Reichhart vollzogenen Hinrichtungen auf mehr als dreitausend – genaue Zahlen sind aufgrund der Aktenlage nicht eindeutig überliefert.
Die Hinrichtung der Geschwister Scholl und ihres Mitstreiters Christoph Probst am 22. Februar 1943 gehört zu den bekanntesten Exekutionen, die Reichhart durchführte. Die Mitglieder der Weißen Rose waren zuvor vom Volksgerichtshof unter Roland Freisler in einem Schauprozess zum Tode verurteilt worden. Das Urteil wurde in rascher Folge vollstreckt, wie es die nationalsozialistische Justiz in politischen Fällen vorsah. Reichhart war als beamteter Scharfrichter anwesend und verrichtete seine Arbeit. Sein Honorar, so berichten zeitgenössische Quellen, errechnete sich nach Kilometern und pro Fall; die Entlohnung war Teil des bürokratischen Apparats der Justiz.
**Analise**
Der Fall Reichhart macht die Frage nach der individuellen Verantwortung in einem mörderischen System besonders deutlich. Reichhart war kein überzeugter Nationalsozialist. Anders als manche NS-Funktionäre trat er nicht in die Partei ein und pflegte nach 1945 den Eindruck, nur eine „technische Funktion“ ausgeübt zu haben. Er habe, so sagte er später, nicht über Schuld oder Unschuld zu richten, sondern nur Urteile zu vollstrecken, die von ordentlichen Gerichten ausgesprochen worden seien. Genau diese Haltung war für die Funktionsfähigkeit der NS-Justiz unerlässlich: Sie verwandelte das Töten in routinierte Arbeit. Reichhart war der letzte deutsche Henker, weil die Todesstrafe in der Bundesrepublik später abgeschafft wurde. Das war auch eine Konsequenz aus der Erfahrung, dass die Justiz des NS-Staates massenhaft getötet hatte – und dass es dafür Henker wie Reichhart gab, die bereit waren, jeden Hinzurichtenden als „Fall“ zu behandeln.
Die Erinnerung an Hans und Sophie Scholl verlangt deshalb nicht nur die Würdigung ihres Mutes, sondern auch den Blick auf die Menschen, die den Widerstand gewaltsam beendeten. Reichhart war am 22. Februar 1943 das letzte Gesicht, das die jungen Widerstandskämpfer vor ihrem Tod sahen. Seine Effizienz machte ihn zur Schnittstelle zwischen Unrechtsurteil und Vollstreckung – eine Position, die es ihm erlaubte, sich später als bloßen „Handwerker“ darzustellen. Dass die Geschwister Scholl lange Zeit als Verräter galten und erst nach dem Krieg zu Ikonen des Widerstands wurden, zeigt, wie sehr die Bewertung von Tätern und Opfern vom politischen Kontext abhängt. Reichhart selbst starb 1972 unbehelligt in Bayern. Die Justiz der Nachkriegszeit verfolgte ihn nicht; juristisch hatte er im Rahmen der damaligen Gesetze gehandelt. Moralisch bleibt seine Rolle jedoch ein Schatten, der die Behauptung widerlegt, das nationalsozialistische Unrecht sei nur von einer kleinen Gruppe fanatischer Ideologen begangen worden.
**Fontes**
Die Informationen beruhen auf historischen Darstellungen zur Weißen Rose, den Aufzeichnungen über den Volksgerichtshof in München sowie publizierten biografischen Arbeiten über Johann Reichhart. Dokumente zu den Hinrichtungen im Gefängnis Stadelheim sind in bayerischen Archiven zugänglich; die Schätzungen zur Gesamtzahl der Vollstreckungen folgen der aktuellen geschichtswissenschaftlichen Forschung, die mangels vollständiger Akten deutliche Unsicherheiten aufweist.
Por Renan Filho · 2026-10-17