Die Ampelkoalition hat ein neues Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, das unter dem Namen „Trennungsmodell 2026“ für hitzige Debatten sorgt. Kern des Entwurfs: Paare mit Kindern sollen nach der Trennung verpflichtend eine staatlich zertifizierte Trennungsbegleitung durchlaufen, die von Mediatoren, Sozialarbeitern und Familienrichtern überwacht wird. „Ein normales Paar würde das nicht machen“, zitierte die F.A.Z. einen anonymen Beamten aus dem Bundesjustizministerium. „Aber wir müssen eingreifen, um Kindeswohl zu sichern und Kosten für das Gemeinwesen zu senken.“
Doch das Modell geht weit über weiche Maßnahmen hinaus. Vorgesehen sind unter anderem: - Verpflichtende Offenlegung aller Finanzen bereits vor der Trennung, - ein behördlich festgelegter „Trennungsfahrplan“ mit fixen Fristen für Auszug, Sorgerechtsregelung und Unterhaltszahlungen, - ein staatlich subventioniertes „Co-Parenting-Training“, dessen Nichtteilnahme mit Kürzungen der Kindergrundsicherung sanktioniert wird.
**Kontext: Vom liberalen Scheidungsrecht zur staatlichen Rundumsteuerung**
Deutschland hatte bislang eines der liberaleren Scheidungsrechte Europas. Nach dem Zerrüttungsprinzip ist eine Scheidung nach einjähriger Trennung möglich – ohne Nachweis von Schuld. Gerichte greifen nur dann ein, wenn sich Paare nicht einigen können. Genau diese Freiheit wollen die neuen Pläne nun massiv einschränken. „Wir müssen die hohen Scheidungsraten und die Belastung für die Sozialsysteme reduzieren“, erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bei der Vorstellung des Gesetzes. „Das neue Modell hilft, Konflikte früh zu entschärfen und verhindert, dass Steuergelder für unnötige Gerichtsverfahren oder therapeutische Maßnahmen nach der Trennung verschleudert werden.“
Doch die Kosten des neuen Modells sind beträchtlich. Eine vom Bundesrechnungshof in Auftrag gegebene Prognose geht von Verwaltungskosten in Höhe von jährlich 1,2 Milliarden Euro aus – hinzu kommen die Belastungen für Familien, die diese verpflichtenden Kurse und Verfahren selbst finanzieren müssen, sofern ihr Einkommen über einer bestimmten Grenze liegt.
**Analyse FORTIS: Ein Eingriff in die Freiheit der Paare**
Aus liberalkonservativer Sicht ist das neue Trennungsmodell ein Paradebeispiel für die zunehmende Bevormundung des Bürgers durch einen überbordenden Staat. Der Vorstoß spiegelt ein tiefes Misstrauen gegenüber der Eigenverantwortung von Paaren wider. Anstatt sie selbst entscheiden zu lassen, wie sie ihre Trennung gestalten – ob mit Anwälten, Mediatoren oder einfach im guten Einvernehmen –, wird eine Einheitslösung verordnet.
„Der Staat kann keine gesunden Trennungen erzwingen, genauso wenig wie er eine glückliche Ehe verordnen kann“, stellt Prof. Dr. Albrecht von Lucke, Rechtssoziologe an der Universität Freiburg, im Gespräch mit FORTIS NEWS klar. „Zwang führt zu Ausweichreaktionen, nicht zu Harmonie. Das Gesetz wird die Schattenwirtschaft der Scheidungen fördern und Paare dazu bringen, ihre Konflikte noch tiefer im Verborgenen auszutragen.“
Zudem wird das Prinzip des freien Marktes ignoriert. Derzeit konkurrieren Mediatoren, Anwälte, Beratungsstellen und family offices um Mandanten – mit unterschiedlichen Preisen und Qualitäten. Das neue Modell setzt auf zentralisierte, behördlich zertifizierte Anbieter, was den Wettbewerb erstickt und die Kosten für die Familien in die Höhe treibt. Die CDU/CSU-Opposition hat bereits Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Befürworter verweisen auf positive Erfahrungen in skandinavischen Ländern. Allerdings zeigen Studien aus Dänemark, dass die dort ähnliche Modelle zu einer Zunahme von Konflikten geführt haben, da Paare sich durch die staatliche Einmischung gegängelt fühlen und mehr Eskalation erleben. „Die Erwartung, dass man eine Trennung nach Plan durchführen kann, ist absurd. Scheidungen sind emotional, chaotisch und individuell – genau deshalb brauchen sie Freiräume und keine Bürokratie“, so die Familienpsychologin Dr. Julia Schmidt.
**1. Was ist das neue Trennungsmodell genau?** Es handelt sich um ein Gesetzespaket, das Trennungen von Paaren mit Kindern (Option auch für kinderlose Paare) stärker staatlich reguliert. Kern sind verpflichtende Mediations- und Beratungssitzungen, ein behördlich vorgegebener Zeitplan für Trennungsschritte sowie die Offenlegung aller Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu einem frühen Zeitpunkt.
**2. Wen betrifft das Modell?** Grundsätzlich alle Paare mit gemeinsamen Kindern, die sich trennen. Geplant ist eine spätere Ausweitung auf alle Ehepaare sowie eingetragene Lebenspartnerschaften.
**3. Wann soll es in Kraft treten?** Der Gesetzesentwurf soll im Frühjahr 2027 im Bundestag verabschiedet werden. Eine Umsetzung wäre frühestens 2028 möglich.
**4. Was kostet das neue Modell den Steuerzahler?** Laut Rechnungshof rund 1,2 Milliarden Euro jährlich für Verwaltung und Zuschüsse. Paare mit Einkommen über 60.000 Euro müssen die Kosten selbst tragen – geschätzte 3.500 bis 8.000 Euro pro Trennungsfall.
**5. Ist das Modell verfassungskonform?** Zahlreiche Verfassungsrechtler bezweifeln das. Die Freiheit der Eheschließung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht könnten durch den Zwang zur Offenlegung von Finanzen und zur Teilnahme an Programmen verletzt werden.
**6. Was sagen die Befürworter?** Die Ampelkoalition argumentiert, das Modell entlaste Familiengerichte und schütze Kinder vor langen Rechtsstreitigkeiten. Zudem erwarte man Einsparungen bei Sozialleistungen, weil Konflikte früher gelöst würden.
**7. Was sagen die Gegner?** Konservative und liberale Kreise sehen einen staatlichen Übergriff in die Privatsphäre. Auch Familienpolitiker der FDP haben Bedenken geäußert und fordern Nachbesserungen. Wirtschaftsverbände warnen vor zusätzlichen bürokratischen Lasten für Familienunternehmen.
**8. Gibt es Alternativen?** Eine marktliberale Lösung wäre, auf freiwillige Mediationen zu setzen, die über Steuergutschriften gefördert werden. Gerichte sollten nur bei Einigungsunfähigkeit eingreifen. Auch eine stärkere Rolle für private Schiedsstellen wäre denkbar.
**9. Wie geht es weiter?** Der Gesetzesentwurf geht nun in die Verbände-Anhörung. Der Bundesrat muss zustimmen. Eine deutliche Gegenwehr der unionsgeführten Länder zeichnet sich ab. Kommt es zu keiner Einigung, wird das Gesetz vermutlich vor dem BVerfG landen.
FORTIS NEWS bleibt für Sie am Ball und berichtet über die weitere Entwicklung. Fest steht: Die Debatte um dieses Trennungsmodell zeigt einmal mehr, wie stark der Staat in die privatesten Lebensbereiche eindringen möchte – und wie wichtig der Widerstand gegen solche Überregulierungen ist.
Por Renan Filho · 2026-09-26