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Bundesregierung beschließt schärfere Regeln für E-Scooter-Halter

Renan Filho Por Renan Filho · 2026-10-13

Ab dem kommenden Jahr gelten in Deutschland strengere Vorschriften für Besitzer von E-Scootern. Die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sieht unter anderem eine Helmpflicht, höhere Versicherungsbeiträge und ein Parkverbot auf Gehwegen vor.

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Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) auf den Weg gebracht, die das Fahren und Abstellen von E-Scootern in Deutschland grundlegend verändert. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch den Gesetzesentwurf, der unter anderem eine Helmpflicht für Fahrer, eine Anhebung der Mindestversicherungssumme sowie ein generelles Parkverbot auf Gehwegen vorsieht. Die Neuregelung soll zum 1. April nächsten Jahres in Kraft treten und betrifft schätzungsweise mehrere Millionen Halter von Elektro-Tretrollern.

**Contexto**

Seit der Zulassung von E-Scootern im Jahr 2019 hat sich die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge rasant erhöht. Parallel dazu stiegen die Unfallzahlen: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im vergangenen Jahr über 8.000 Unfälle mit Personenschaden registriert, an denen E-Scooter beteiligt waren – ein Anstieg von rund 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders häufig kam es zu Zusammenstößen mit Fußgängern auf Gehwegen, aber auch zu Alleinunfällen durch Schlaglöcher oder Bordsteinkanten. Kommunen beklagten zudem ein zunehmendes Problem mit wild abgestellten Scootern, die Gehwege blockierten und insbesondere für Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen zur Gefahr wurden.

Der Gesetzesentwurf, der nun dem Bundestag zur Abstimmung zugeleitet wird, greift diese Missstände auf. Kernpunkte sind:

- **Helmpflicht**: Bislang galt nur eine Empfehlung. Künftig müssen Fahrer einen Fahrradhelm tragen, bei Verstoß droht ein Bußgeld von 30 Euro. - **Versicherung**: Die Mindestdeckungssumme für die Haftpflichtversicherung wird von einer Million auf fünf Millionen Euro angehoben. Die Prämien dürften dadurch steigen. - **Parkverbot**: E-Scooter dürfen nur noch auf dafür ausgewiesenen Flächen oder in speziellen Abstellanlagen abgestellt werden. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Abstellen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gelten nur, wenn keine Beeinträchtigung entsteht – etwa an sehr breiten Gehwegen. - **Alkoholgrenze**: Künftig gilt die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer (0,5 Promille). Für Fahranfänger in der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot. - **Mindestalter**: Das Mindestalter für die Nutzung wird von 14 auf 16 Jahre angehoben. - **Technische Nachrüstung**: Hersteller müssen neue Scooter mit einem akustischen Signal ausstatten, das bei Geschwindigkeiten über 6 km/h ertönt, um Fußgänger zu warnen. Bestandsfahrzeuge müssen innerhalb von zwei Jahren nachgerüstet werden.

**Analise**

Die Novelle ist ein politischer Kompromiss zwischen Verkehrssicherheit, kommunalen Interessen und der Sharing-Wirtschaft. Vor allem die Sharing-Anbieter wie Tier, Lime oder Voi hatten sich gegen ein pauschales Parkverbot auf Gehwegen gewehrt, da sie ihre Flotten ohne feste Stationen betreiben. Der Gesetzentwurf räumt ihnen eine Übergangsfrist von einem Jahr ein, um ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Experten erwarten, dass die Zahl der Leih-Scooter in Innenstädten zunächst zurückgehen wird, bevor sich neue Abstellkonzepte etablieren.

Die Helmpflicht stößt auf geteilte Reaktionen. Während Unfallforscher sie als längst überfällig bezeichnen, kritisieren Nutzerverbände die zusätzliche Hürde für die spontane Nutzung von Leih-Scootern. Tatsächlich zeigen Studien aus anderen Ländern, dass Helmpflichten die Nutzungsrate senken können. Die Bundesregierung hofft jedoch, dass die Zahl schwerer Kopfverletzungen deutlich sinkt.

Besonders brisant ist die Anhebung der Versicherungssumme. Bislang waren viele E-Scooter nur mit einer Minimaldeckung versichert, die bei schweren Unfällen mit Personenschäden nicht ausreichte. Die neue Regelung zwingt Halter und Anbieter zu höheren Prämien, was die Betriebskosten erhöht. Für private Halter bedeutet das eine jährliche Mehrbelastung von schätzungsweise 20 bis 50 Euro – je nach Anbieter.

Die Kommunen begrüßen die Verschärfung der Parkregeln. Städte wie München, Berlin und Köln hatten bereits eigene Verordnungen erlassen, die nun bundesweit vereinheitlicht werden. Allerdings bleibt die Durchsetzung eine Herausforderung: Ordnungsämter müssen Personal aufstocken, um Verstöße zu ahnden. Die Bußgelder für Falschparken werden auf 55 Euro festgesetzt, bei Behinderung von Rettungswegen sogar bis zu 100 Euro.

**Fontes**

- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV): Pressemitteilung zur Kabinettsvorlage der eKFV-Novelle, Oktober 2026. - Statistisches Bundesamt: Unfallstatistik 2025 – Elektrokleinstfahrzeuge. - Deutscher Städtetag: Stellungnahme zur Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, September 2026. - Gesetzentwurf der Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer Vorschriften“, Drucksache 20/xxxx.

Renan Filho
Sobre o autor
Renan Filho
Editor-Chefe do FORTIS News

Editor-chefe do FORTIS News. Especialista em tecnologia, inteligencia artificial e mercados financeiros. Criador de fintechs e plataformas digitais que combinam tecnologia, dados e inteligencia artificial para entregar valor real.