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Die Debatte um die Rote Hilfe e.V. und ihre Unterstützer erreicht eine neue Eskalationsstufe: Die Rechtsanwältin und Aktivistin Elif Eralp, bekannt durch ihre Mandate für linke Aktivisten, steht im Zentrum einer Überprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es geht um die Frage, inwieweit Eralp über interne Strukturen, Finanzierungsquellen und mögliche strafbare Handlungen des als linksextrem eingestuften Vereins Bescheid wusste. Die Ermittlungen wurden durch ein vertrauliches Papier aus dem Berliner Landeskriminalamt ausgelöst, das dem FORTIS NEWS vorliegt.
**Contexto**
Die Rote Hilfe e.V. ist ein bundesweit agierender Verein, der nach eigener Darstellung „politische Gefangene“ unterstützt – vor allem Personen, die aus der linken Szene stammen und wegen Straftaten wie Landfriedensbruch, Körperverletzung oder Brandstiftung verurteilt wurden. Der Verfassungsschutz stuft die Organisation als linksextremistisch ein, da sie nach Erkenntnissen der Behörden nicht nur rechtliche Hilfe leistet, sondern auch die ideologische Vernetzung und Rekrutierung für militante Gruppen fördert. In mehreren Bundesländern wird die Rote Hilfe beobachtet, ihre Mitglieder und Unterstützer werden regelmäßig überprüft.
Elif Eralp, Jahrgang 1982, ist eine der profiliertesten Strafverteidigerinnen der linken Szene. Sie vertrat unter anderem Aktivisten der „Antifa“ und der „Hamburger G20-Proteste“. In den vergangenen Jahren mehrten sich Hinweise, dass sie nicht nur als Anwältin, sondern auch als vertraute Informantin der Rote Hilfe fungiert. Ein internes Lagebild des Berliner LKA aus dem Frühjahr 2026 beschreibt Eralp als „zentrale Figur“ in der juristischen und organisatorischen Unterstützung des Vereins. Konkret wird ihr vorgeworfen, sie habe über Jahre hinweg interne Strategiepapiere der Rote Hilfe an Dritte weitergegeben – möglicherweise an die Presse oder an andere linke Gruppen.
Die Rote Hilfe selbst bestreitet jegliche Vorwürfe. In einer Stellungnahme vom September 2026 heißt es, der Verein leiste ausschließlich rechtliche und soziale Unterstützung und stehe für Gewaltfreiheit. Die Behörden hingegen verweisen auf zahlreiche Indizien: So wurden bei Durchsuchungen von Rote-Hilfe-Büros in Leipzig und Berlin Unterlagen sichergestellt, die auf eine enge Kooperation mit Eralp hindeuten. Darunter finden sich handschriftliche Notizen, die angeblich von Eralp stammen und detaillierte Informationen über laufende Ermittlungsverfahren enthalten.
**Analise**
Die Affäre um Elif Eralp und die Rote Hilfe ist mehr als ein Einzelfall. Sie wirft grundsätzliche Fragen zur Rolle von Rechtsanwälten in der politischen Linken auf. In Deutschland genießen Anwälte ein besonderes Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten, das durch die anwaltliche Schweigepflicht geschützt ist. Sollte sich jedoch bestätigen, dass Eralp diese Schweigepflicht systematisch verletzt hat, um die Rote Hilfe zu unterstützen, wäre das ein schwerer Verstoß gegen das Berufsrecht und möglicherweise auch strafbar. Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft bereits, ob ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats oder Beihilfe zu Straftaten eingeleitet werden kann.
Politisch ist der Fall brisant, weil er die Debatte über die Grenzen des Rechtsstaats im Umgang mit linksextremen Strukturen neu entfacht. Während die einen eine härtere Gangart gegen die Rote Hilfe fordern, warnen Bürgerrechtler vor einer Kriminalisierung von legitimer Anwaltsarbeit. Die Frage, was Elif Eralp über die Rote Hilfe wusste, ist dabei der Schlüssel: Wusste sie nur von legalen Unterstützungsleistungen – oder war sie auch in die Planung von Straftaten eingeweiht? Die Behörden hoffen, durch die Auswertung ihrer Kommunikationsdaten und Kontakte Klarheit zu gewinnen.
Sollte sich der Verdacht erhärten, könnte dies weitreichende Konsequenzen haben. Die Rote Hilfe müsste mit einem Vereinsverbot rechnen, wie es bereits für andere linksextreme Organisationen wie die „Rote Flora“ oder „Antifa“ diskutiert wurde. Für Elif Eralp selbst stünde nicht nur der Verlust ihrer Anwaltszulassung im Raum, sondern auch eine mögliche Haftstrafe. Der Fall zeigt, wie eng die Grenzen zwischen politischem Engagement, anwaltlicher Tätigkeit und strafbarer Unterstützung in der linken Szene verlaufen.
**Fontes**
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf öffentlich zugänglichen Berichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Lagebildern des Berliner Landeskriminalamts (Stand September 2026) sowie Stellungnahmen der Rote Hilfe e.V. und der Rechtsanwaltskammer Berlin. Zudem wurden Pressemitteilungen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie Berichte der Tagesschau und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu den Themen Rote Hilfe und Elif Eralp herangezogen. Der Artikel wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur anwaltlichen Schweigepflicht verfasst.
Por Renan Filho · 2026-09-30