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Berlin debattiert Enteignung von Wohnungskonzernen: Der Paragraf, der die Stadt spaltet

Renan Filho Por Renan Filho · 2026-10-19

Ein umstrittener Artikel im Grundgesetz könnte die Enteignung großer Wohnungskonzerne in Berlin ermöglichen. Die Debatte über die Vergesellschaftung von Wohnraum erreicht einen neuen Höhepunkt.

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Berlin, 19. Oktober 2026 – In der deutschen Hauptstadt ist eine fundamentale Debatte über Eigentum und Wohnraum neu entbrannt. Im Zentrum steht ein einzelner Artikel des Grundgesetzes: Artikel 15, der die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Produktionsmitteln und natürlichen Ressourcen ermöglicht. Nach einem erfolgreichen Volksbegehren und einem anschließenden Volksentscheid im Jahr 2021, bei dem eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner für die Enteignung großer Wohnungskonzerne stimmte, fordert eine breite Bewegung nun die konkrete Umsetzung. Der Senat von Berlin hat daraufhin eine Expertenkommission eingesetzt, die die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten einer Vergesellschaftung prüfen soll. Die Ergebnisse dieser Kommission, die im kommenden Jahr erwartet werden, könnten weitreichende Folgen für den Immobilienmarkt und die Eigentumsverhältnisse in der Stadt haben.

**Contexto**

Die Debatte ist nicht neu, aber sie hat an Intensität gewonnen. Bereits 2019 initiierte die Kampagne "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" ein Volksbegehren, das die Enteignung von Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin forderte. Im September 2021 stimmten dann rund 56 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Volksentscheids für die Vergesellschaftung. Das Ergebnis war politisch bindend, aber nicht unmittelbar rechtskräftig. Der rot-rot-grüne Senat unter der damaligen Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) reagierte mit der Einsetzung einer Expertenkommission, die die Machbarkeit prüfen sollte. Die Kommission, bestehend aus Juristen, Ökonomen und Stadtplanern, hat in einem Zwischenbericht festgestellt, dass eine Vergesellschaftung auf Grundlage von Artikel 15 grundsätzlich möglich sei, jedoch an hohe rechtliche Hürden geknüpft sei. Insbesondere die Frage der Entschädigung ist umstritten: Das Grundgesetz verlangt eine "angemessene Entschädigung", deren Höhe jedoch nicht klar definiert ist. Die Gegner der Enteignung, darunter die Immobilienwirtschaft und Teile der FDP und CDU, argumentieren, dass eine Enteignung die Eigentumsrechte verletze und Investitionen in den Wohnungsbau gefährde. Sie verweisen auf das Bundesverfassungsgericht, das im Zweifel über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden müsste. Die Befürworter hingegen sehen in der Vergesellschaftung ein letztes Mittel gegen steigende Mieten und Wohnungsnot. Sie verweisen auf die historische Bedeutung des Artikels 15, der in der Nachkriegszeit als Instrument gegen die Machtkonzentration großer Konzerne gedacht war, aber bisher nie angewendet wurde.

**Analise**

Die aktuelle Debatte ist mehr als eine juristische Feinheit. Sie berührt die Grundfrage, wie viel Einfluss der Staat auf den Wohnungsmarkt nehmen darf und ob Eigentum verpflichtet. In einer Stadt, in der die Mieten in den letzten Jahren drastisch gestiegen sind und bezahlbarer Wohnraum knapp ist, gewinnt die Forderung nach Vergesellschaftung an Zulauf. Die großen Wohnungskonzerne, darunter die Deutsche Wohnen und Vonovia, besitzen zusammen mehrere Hunderttausend Wohnungen in Berlin. Eine Enteignung würde den Markt grundlegend verändern und könnte als Präzedenzfall für andere deutsche Städte dienen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen wären erheblich: Die Konzerne müssten entschädigt werden, was den Landeshaushalt belasten würde. Gleichzeitig könnte eine Vergesellschaftung dazu beitragen, die Mieten langfristig zu stabilisieren und Spekulation zu verhindern. Die politischen Fronten sind verhärtet: Während die Linke und Teile der SPD die Vergesellschaftung als notwendigen Schritt sehen, lehnen CDU, FDP und die Immobilienwirtschaft sie strikt ab. Die kommenden Monate werden zeigen, ob der Senat den Mut hat, den Volksentscheid umzusetzen, oder ob er sich auf juristische Bedenken zurückzieht. Die Entscheidung könnte weit über Berlin hinaus Wirkung zeigen und die Debatte über die Rolle des Staates in der Wohnungspolitik in ganz Deutschland neu entfachen.

**Fontes**

Die Informationen basieren auf öffentlichen Berichten des Berliner Senats, der Expertenkommission zur Vergesellschaftung, sowie auf Berichterstattung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg). Die Ergebnisse des Volksentscheids von 2021 sind offiziell dokumentiert und wurden vom Landeswahlleiter Berlin veröffentlicht.

Renan Filho
Sobre o autor
Renan Filho
Editor-Chefe do FORTIS News

Editor-chefe do FORTIS News. Especialista em tecnologia, inteligencia artificial e mercados financeiros. Criador de fintechs e plataformas digitais que combinam tecnologia, dados e inteligencia artificial para entregar valor real.